neue AGB’s der Banken
Montag 28. September 2009 von admin
Zur Zeit verschicken so ziemlich alle Banken in Deutschland neue AGBs an Ihre Kunden. Hintergrund ist eine EU Richtlinie, die zum 31. Oktober 2009 in Kraft tritt. Da es sich bei den bis zu 100 Seiten AGBs wie immer um juristisches Kauderwelsch handelt und somit für den Laien kaum verständlich ist, habe ich hier mal die wichtigsten Punkte zusammen gefasst:
1. Geldautomaten Abzocke
Wenn ein Schaden durch Manipulation des Geldautomaten entsteht oder wenn die Bankkarte oder EC-Karte gefälscht wurde, muss die Bank für den vollen Schaden aufkommen und ihn in voller Höhe erstatten.
2. Kontoauszüge
Girokontokunden müssen ab sofort jeweils zum Monatsende schriftlich über Ihren Kontostand informiert werden, sollten sie die Kontoauszüge nicht mindestens einmal im Monat von Kontoauszugsdrucker abholen oder sie im Internet downloaden. Da die Mitteilung dann auf dem postalischen Wege geschieht, fallen natürlich Portokosten an, die wiederum dem Girokonto Inhaber zur Last gelegt werden. Wollen Sie also keine Zusendung per Post teilen Sie dies Ihrer Bank unbedingt schriftlich mit.
3. Kündigungsfrist Girokonto
Die Kündigungsfrist beträgt ab sofort 4 Wochen für das Girokonto. Bis jetzt war diese Frist bei drei Monaten. Banken hingegen müssen ab nun eine Frist von zwei Monaten einhalten.
4. Überweisungsträger
Sehr hilfreich. Ab sofort ist der Empfängername, welcher bei Überweisungen bisher mit dem Kontoinhaber übereinstimmen musste, egal. Es zählt nru noch die Kontonummer udn die Bankleitzahl. Bisher würde bei Nichtübereinstimmung von Empfänger udn Kontoinhaber die Buchung abgelehnt. Also ab sofort genau auf die Kontodaten achten.
5. Überweisungsfristen
Eine in meinen Augen sehr erfreuliche Nachricht. Überweisungen dürfen nur mehr 4 Geschäftstage dauern und Gutschriften müssen ab 01.01.2012 bereits nach zwei Tagen auf dem Konto eingegangen sein. Dies dürfte die Zahlungsvorgänge nochmal deutschlich beschleunigen.
6. Lastschriften
Lastschriften, die vom Girokonto abgeghen können nun mit einer Frist von zwei Monaten widerrufen werden und nicht wie bishher mit einer Widerrufsfrist von 6 Wochen.
7. Kredite
Kreditkarteninstitute wie American Express oder Visa dürfen Ihren Kunden nummehr längere Kreditlaufzeiten gewähren, die aber eine Laufzeit von 12 Monaten nicht übersteigen dürfen. Dies war bisher nru Kreditinstituten vorbehalten.
8. Informationspflicht
Durch die neue EU-Richtlinie sind ab sofort verstekcte Zusatzklauseln dun Gebühren verboten. Auch müssen die Bankberater zukünftige Ihre Kunden zu Risiken beim Wertpapierlauf aufklären.
9. Protokollpflicht
Es muss während einer Bankberatung ein Protokoll geführt udn nach Ende der Beratung von beiden Parteien gelesen udn unterschrieben werden.
Fazit
Alles in allem denke ich sind eineige gute Neuerungen dabei. Das mit den Kreditkarten Laufzeitverlängerungen ist super. Auch, dass nun der Empfängername keinen Auschlag mehr gibt, sondern nur noch die BLZ und die Kontonummer. Ebenfalls finde ich die Protokollierung von Gesprächen mehr als kundenfreundlich, da man sich nun sicher fühlt, was besprochen wurde udn sich die Bank nicht mehr auf vage Aussagen zurückziehen kann.
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 28. September 2009 um 14:24 und abgelegt unter Infos zu Finanztransaktionen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.